Paddel auf dem Neckar -derzeitige Regelungen

Sport ist in Zeiten von Corona eine willkommenen Abwechslung um dem Alltag und den 4 Wänden zumindest für eine Weile zu entfliehen. Wetter wie im Bilderbuch- da zieht es jeden Wassersportler raus. 

Jedoch ist nicht jedem bei der Informationsflut klar, ob auf dem Neckar gepaddelt werden darf oder nicht. Um für Klarheit zu sorgen, habe ich Herrn Fischer, dem Leiter der Wasserschutzpolizei Station Heidelberg ein paar Fragen gestellt:

Nixe: Darf ich auf den Neckar zum Paddeln und wenn ja, was muss ich beachten?

Herr Fischer: Die Nutzung der Bundeswasserstraße Neckar ist derzeit nicht eingeschränkt, von daher können auch Kleinfahrzeuge wie z.B. SUP, Kajaks, Kanus, etc.  diese nutzen. Die Verkehrsvorschriften, insbesondere über das Verhalten gegenüber den großen Schiffen, sind jedoch unbedingt einzuhalten.

Hinsichtlich des Verhaltens in der Öffentlichkeit regelt die CoronaVO folgendes:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch an Bord von Kleinfahrzeugen.

Untersagt ist auch der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten, darunter fallen auch die Anlagen der Wassersportvereine.

Außerhalb des Stadtgebietes von Heidelberg lässt sich bestimmt eine Möglichkeit finden, privat ein einzelnes Kleinfahrzeug ins Wasser zu setzen. 

Nixe: Was soll ich auf jeden Fall vermeiden?

Herr Fischer: Neben den bereits zitierten Einschränkungen (siehe Frage zuvor) ist auch das Anbieten von Freizeitaktivitäten derzeit nicht zulässig. Darunter fallen z.B. die Vermietung von Kleinfahrzeugen oder das Anbieten von Dienstleistungen wie z.B. SUP-Kurse u.ä.

Unabhängig von den dezitierten Beschränkungen kann ich nur dafür plädieren, dass sich ein Jeder in der aktuellen Situation etwas zurücknimmt. Manche Verbote sind leider die Folge von ausuferndem Verhalten von Menschen, die sich über Appelle hinweg gesetzt haben. Nicht alles, was derzeit nicht ausdrücklich verboten ist, muss momentan ausgelebt werden. Mit etwas Zurückhaltung und Gelassenheit stehen wir auch diese überschaubare Zeit durch.

Vielen Dank Herr Fischer!